AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemein

Mit der Beauftragung erkennt der Auftragnehmer/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters Siegerkonzept UG (haftungsbeschränkt) verbindlich an. 

 

§ 2 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen“ gelten für sämtliche Dienste der SiegerkonzeptUG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Siegerkonzeptgenannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden genannt) und die hierüber geschlossenen Verträge. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
2.Die Angebote auf der Siegerkonzept Webseite richten sich ausschließlich an Interessenten/Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sämtliche Leistungen erfolgen uneingeschränkt auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einer Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines
Auftraggebers/Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, wird schon jetzt widersprochen.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Siegerkonzept Webseite eingesehen und gegebenenfalls ausgedruckt werden.

 

§ 3 Vertragsschluss

1. Ein Vertragsabschluss kommt dergestalt zustande, dass der Auftragnehmer/Kunde entweder bei Siegerkonzept anruft, schriftlich, postalisch oder per E-Mail
kontaktiert wird, oder telefonisch auf sein Verlangen angerufen wird. Im Rahmen der Kontaktaufnahme wird dem Kunden von Siegerkonzept ein
Angebot unterbreitet, welches dieser dann annehmen kann. Unmittelbar nach der Annahme des Angebotes erhält der Kunde/Interessent eine Rechnung per E-Mail /
postalisch mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung).

 

§ 4 Inhalt des Vertrages

1.Mit Vertragsabschluss bietet Siegerkonzept demKunden die Dienstleistung / Leistung / Umsetzung /Beratung gemäß dem Produktportfolio der Firma
Siegerkonzept an.
2. Werden beider Leistungsbestellung vom Vertrag ab-weichende Bedingungen durch den Kunden vorgegeben, so werden diese erst wirksam, wenn der Anbieter

diesen in Textform ausdrücklich zustimmt. Schweigen des Anbieters sowie die Aufnahme von Tätigkeiten durch denAnbieter gelten in diesem Fall nicht als Zu-

stimmung.

 

§ 5 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

1.Die Abrechnung erfolgt vorab durch Rechnung /Ratenzahlung sofort oder nach Laufzeitende (hier gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen).
2. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von genutzten Drittanbietern,
gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Anbieters vor.
3.Der Anbieter ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4. Sämtliche in den Angeboten genannten Preise ver- stehen sich zzgl. Mehrwertsteuer sowie der entsprechenden Versandkosten.
5. Gerät der Käufer/Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist Siegerkonzept berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

Der Nachweis eines höheren Schadens durch Siegerkonzept bleibt vorbehalten.

 

Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer/Dienstleister anerkannt
wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurück behaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur befugt, wenn

sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 6 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung

1.Der Vertrag beginnt ab Auftragseingang bei Siegerkonzept, es sei denn, es ist ein anderer Beginn vereinbart.
2. Der Vertrag endet mit Fertigstellung der Leistung / Dienstleistung / Umsetzung / Beratung. Bei der einmaligen
Auftragserteilung endet der Vertrag mit der vollständigen Leistungserbringung durch Siegerkonzept.
3. Eine sofortige Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre Vertrags-

 

pflichten verletzt und sie trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung ihre Verpflichtungen dauerhaft nicht er-
füllt.

§ 7 Zahlungsverzug, Inkasso

1. Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen.
Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
2. Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur zuerbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung
beglichen sind.
3. Der Anbieter ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu
erbringen.

§ 8 Gewährleistung

1. Die Dienstleistungen der Firma Siegerkonzept sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Alle Materialien, Unterlagen und Dienstleistungen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Die Firma Siegerkonzept übernimmt
jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Dienstleistungen und Unterlagen.
2. Darüber hinaus weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit dem Abschluss der gebuchten Dienstleistung verbunden ist. Der Kunde ist zur Mitarbeit verpflichtet, indem er alle vertragsrelevanten Daten wie z.B. Unternehmensdaten, Produktinformationen
etc. liefert. Gleichwohl wird durch den Anbieter kein Erfolgsversprechen hinsichtlich der Einreichung der genannten Ziele abgegeben.
3. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wur-
den. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
4.Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durchverwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programm-
code, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet,

die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Die Pflicht obliegt dem Kunden.

5. Der Kunde hält den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. Kunde und Anbieter
werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.

 

6. Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen
Account-Provider, Werbenetzwerken oder sonstigen Kooperationspartner des Kunden.

 

 

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte

1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Konzepten/Unterlagen verbleiben beim Anbieter/
Siegerkonzept. Dem Kunden/Interessenten ist es untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum
Zwecke der eigenen Datensicherung.

 

Der Kunde hat das Recht, die Unterlagen zusätzlich für sich zu behalten, ist jedoch dazu verpflichtet, die Unter-

lagen nicht an Dritte weiterzugeben.
2. Ein Vervielfältigungsexemplar darf nur angefertigt werden und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original infolge einer Beschädigung oder Zerstö-
rung nicht mehr verwendbar ist. Das Vervielfältigungsexemplar wird in Absprache mit Siegerkonzept neu erstellt. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall,
auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

§ 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Mülheim an der Ruhr.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehung zwischen den
Parteien einschließlich Scheck- u. Wechselklagen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vor der Einreichung einer Klage, ins
besondere im Hinblick auf ein Klauselverstoß oder einer Urheberrechtsverletzung hat der Kunde zunächst 
Herrn Rechtsanwalt Georg Keienburg, Bahnhofstr. 55-65,
45879 Gelsenkirchen,
per E-Mail: Kanzlei@RA-Keienburg.de zwecks Versuch einer gütlichen Einigung
zu kontaktieren.

§ 11 Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet. 

§ 12 Vertragsanpassungen

Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Der Anbieter kündigt
solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der
Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.

§ 13 Widerrufsrecht

1. Wenn der Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in

Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

2. Sollte der Kunde als Privatperson handeln, so ist dies unverzüglich Siegerkonzept mitzuteilen. Diese wird im
Einzelfall entscheiden, ob auf dieser Basis ein Geschäftskontakt zustande kommt.

§ 14 Salvatorische klausel

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten

in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

 

Mülheim an der Ruhr, 27.03.2019